Mai 18, 2022 Webby

Unterscheidet sich immobiliengutachten von einer Immobilienbewertung?

Den richtigen Wert einer Immobilie zu ermitteln, ist bei vielen Immobiliengeschäften ein Problem. Rufen Sie einfach einen Immobilienexperten an, der sich Ihre Immobilie ansieht und Ihnen eine zuverlässige und genaue Bewertung liefern kann. Das ist ein echter Pluspunkt und hilft Ihnen, den richtigen Verkaufspreis zu ermitteln. Dieser Artikel beantwortet alle Ihre Fragen zu diesem Thema.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachten und einer Schätzung?

Schätzung oder Wertgutachten/Bewertung einer Immobilie.

Bei der Immobilienbewertung wird der Verkaufspreis für eine Immobilie anhand von Angebot und Nachfrage in einem bestimmten Gebiet ermittelt. Sie wird in den folgenden Fällen benötigt (nicht erschöpfende Liste):

  • Vorbereitung einer Transaktion (z. B. Kauf, Verkauf, Miete, Finanzierung).
  • Bewertung des Immobilienportfolios
  • Durchführung von Verwaltungsaufgaben (Gebäudeversicherung, Bestimmung des Mietwerts).
  • Berechnung von Steuern oder Überprüfung ihrer Gültigkeit (Handänderungssteuer, Grundsteuer usw.).
  • Jährliche Meldung des Wertes von börsennotierten Immobilienportfolios.

Eine von einem Immobilienmakler oder Notar durchgeführte Immobilienbewertung hat viele Vorteile für Verkäufer, die ihre Immobilie schnell und zum richtigen Preis verkaufen möchten. Wird die Bewertung von einem Immobilienmakler durchgeführt, wird außer der Provision des Maklers in der Regel kein Preis berechnet.

immobiliengutachten

Bei immobiliengutachten geht es darum, den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermitteln, d. h. den Wert, der für die größte Anzahl von Käufern geeignet ist. Nur ein Sachverständiger kann die wichtigsten Faktoren, die diesen Wert bestimmen, richtig einschätzen. Ein Anspruch kann in den folgenden Fällen geltend gemacht werden:

  • Aufteilung bei Scheidung oder Trennung
  • Aufteilung von Erbschaften, gemeinsamen Beiträgen, Aufhebung der Gemeinschaft usw.
  • Erbschaferklärung
  • Steuererklärungen
  • Erklärungen zur Solidaritätssteuer auf Vermögen
  • Bankgarantien für Kredite (z. B. Überbrückungskredite).

Bewertungsbericht: Ein Bewertungsbericht ist ein ausführlicher Bericht mit einer Beschreibung der Fragestellung, der geografischen Lage, der Beschreibung der Immobilie, der qualitativen Bewertung, der Marktforschung und den Vergleichsbedingungen, der Bewertung, den Schlussfolgerungen und den Anhängen.

Honorar: Die Vergütung des Sachverständigen erfolgt auf der Grundlage eines Honorars, das vor der Ausführung der Arbeit vereinbart wurde.

Im Großen und Ganzen, immobiliengutachten wird von Sachverständigen und Sachverständigenunternehmen durchgeführt, während Immobilienschätzungen und -bewertungen von Immobilienmaklern durchgeführt werden.

Warum sollte man einen Immobiliengutachter beauftragen?

Wenn Sie versuchen, Ihre Schätzung auf die Marktpreise zu stützen, die von Straße zu Straße und von Immobilie zu Immobilie stark variieren, wird Ihre Schätzung nicht immer zuverlässig sein. Aus diesem Grund ist eine Immobilienbewertung sinnvoll: Wenn Sie einen Immobilienexperten beauftragen, können Sie einen zuverlässigen Preis erhalten. Ein weiterer Vorteil ist, dass Immobilienexperten unabhängig sind. Dadurch können sie neutraler sein und einen unparteiischen Bericht erstellen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Immobilienbewertung?

Dieser Abschnitt beschreibt die Kosten, die mit der Immobilienbewertung verbunden sind. Sie liegt im Ermessen des Sachverständigen, basiert aber in der Regel auf:

  • Ein vorher festgelegter Stundensatz.
  • Erstattung der Kosten für die Durchführung des Auftrags.

In der Regel liegt das Honorar des Sachverständigen zwischen 500 und 1.500 Euro, dieser Betrag hängt jedoch davon ab, wie komplex die Aufgabe des Sachverständigen ist (z. B. Art der Immobilie). Um Ihre Rechnung zu senken, sollten Sie daran denken, vom Gutachter alle erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, müssen Sie diese selbst beschaffen und der Zeitaufwand wird Ihnen in Rechnung gestellt.